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public:recht

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public:recht [2012/04/22 13:53] (current)
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 +====== Rechtliche Rahmenbedingungen ======
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 +Es gibt viele sehr verschiedenene leichte bemannte und unbemannte Flugplattformen,​ die sich für bestimmte Anwendungen in der nahen Fernerkundung eignen. Allerdings sind die nationalen luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. ​
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 +===== Deutsches Recht =====
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 +** Neuste Gesetzesinitiative des Bundestags **
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 +http://​www.heise.de/​newsticker/​meldung/​Bundestag-verabschiedet-Drohnengesetz-1424100.html
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 +Bisher gilt aber: **Der Einsatz von Drohnen erfordert in jedem Fall eine Aufstiegserlaubnis**. Gefordert wird dies in der bundesdeutschen Luftverkehrs-Ordnung,​ LuftVO, §16, Abs. 1, Nr. 7, nachzulesen hier: http://​www.gesetze-im-internet.de/​luftvo/​BJNR006520963.html ​
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 +Kommentierte Luftverkehrsrechtliche Bestimmungen für Deutschland findet man hier: http://​www.rc-network.de/​magazin/​artikel_02/​art_02-0001/​art_02-0001-00.html
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 +Die wesentlichen Punkte sind, dass man für Hobby-Anwendungen in bestimmten Lufträumen keine Aufstiegsgenehmigung braucht, wenn das Abfluggewicht 5 kg nicht überschreitet. Gewerbliche Flüge müssen immer bei der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde angemeldet werden, unabhängig vom Gewicht.
 +Auf Flugplätzen oder in deren Nähe dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden. ​
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 +==== Gespräch mit der zuständigen Luftaufsichtsbehörde ====
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 +=== Regierungspräsidium Düsseldorf ===
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 +Ansprechpartnerin:​ Frau Dlugosch, Telefonnummer:​ 0211/​475-3714
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 +=== Ergebnis für Deutschland ===
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 +  * Es geht um den umfassenden Schutz Dritter. Sie sollten sich am besten nicht einmal bedroht fühlen.
 +  * Eine Drohne ist kein Modellflugzeug,​ und zwar unter keinen Umständen (egal, ob autonom geflogen oder mit Steuerer)!
 +  * **Jeder Aufstieg einer Drohne ist genehmigungspflichtig,​ auch im Hobby-Bereich!** (Also auch für die Drohne vom Saturn). Verletzung dieser Regel ist eine Ordnungswidrigkeit. Für eine Daueraufstiegsgenehmigung für gewerblicher Nutzung existiert noch keine rechtliche Grundlage. Es wird daran gearbeitet.
 +  * Das Ersuchen um eine **Aufstiegserlaubnis** erfolgt formlos. Es müssen aber folgende Angaben gemacht werden:
 +    * **Genaue geographische Angaben** zum Aufstiegsort und dem Flug selbst
 +      * am besten Karte und/oder Luftbild
 +      * Position des Steuerers (sollte auch bei teilweise autonomen Flügen eingreifen können)
 +      * Nutzung auch benachbarter Grundstücke
 +      * Flugbahn
 +      * Flughöhe (am besten unter 100m)
 +      * Nähe zum Flugplatz (min. 1,5 km Entfernung, sonst muss die Deutsche Flugsicherung (DFS) eingeschaltet werden)
 +      * Grundstückseigentümer muss Erlaubnis geben
 +    * Das lokale Ordnungsamt muss gefragt/​informiert werden
 +    * Man muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen
 +    * Die Qualifikation des Steuerers muss glaubwürdig nachgewiesen werden (Schulung durch microdrones,​ seit Kindheit Modellflieger,​ ...)
 +    * Die Aufstiegserlaubnis braucht man auch für Flüge auf dem eigenen Gelände!
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 +Für jede zu überfliegende Fläche ist in dieser Weise eine Aufstiegserlaubnis zu beantragen (Haus Riswick, Neu-Louisendorf). Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen dauert die Bearbeitung etwa 10 Werktage. Es ist möglich, eine Aufstiegerlaubnis für einen längeren begrenzten Zeitraum zu gewähren (z.B. 1/2 Jahr während der Vegetationsperiode). An den rechtlichen Grundlagen für eine Dauergenehmigung in gewerblicher Nutzung wird gearbeitet.
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 +==== Bestimmungen für die Niederlande ====
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 +**Keine Ahnung!** Wer erkundigt sich?
  
public/recht.txt · Last modified: 2012/04/22 13:53 (external edit)