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public:recht [2012/04/22 13:53] (current) |
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+ | ====== Rechtliche Rahmenbedingungen ====== | ||
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+ | Es gibt viele sehr verschiedenene leichte bemannte und unbemannte Flugplattformen, die sich für bestimmte Anwendungen in der nahen Fernerkundung eignen. Allerdings sind die nationalen luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. | ||
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+ | ===== Deutsches Recht ===== | ||
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+ | ** Neuste Gesetzesinitiative des Bundestags ** | ||
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+ | http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-verabschiedet-Drohnengesetz-1424100.html | ||
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+ | Bisher gilt aber: **Der Einsatz von Drohnen erfordert in jedem Fall eine Aufstiegserlaubnis**. Gefordert wird dies in der bundesdeutschen Luftverkehrs-Ordnung, LuftVO, §16, Abs. 1, Nr. 7, nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/BJNR006520963.html | ||
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+ | Kommentierte Luftverkehrsrechtliche Bestimmungen für Deutschland findet man hier: http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html | ||
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+ | Die wesentlichen Punkte sind, dass man für Hobby-Anwendungen in bestimmten Lufträumen keine Aufstiegsgenehmigung braucht, wenn das Abfluggewicht 5 kg nicht überschreitet. Gewerbliche Flüge müssen immer bei der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde angemeldet werden, unabhängig vom Gewicht. | ||
+ | Auf Flugplätzen oder in deren Nähe dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden. | ||
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+ | ==== Gespräch mit der zuständigen Luftaufsichtsbehörde ==== | ||
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+ | === Regierungspräsidium Düsseldorf === | ||
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+ | Ansprechpartnerin: Frau Dlugosch, Telefonnummer: 0211/475-3714 | ||
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+ | === Ergebnis für Deutschland === | ||
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+ | * Es geht um den umfassenden Schutz Dritter. Sie sollten sich am besten nicht einmal bedroht fühlen. | ||
+ | * Eine Drohne ist kein Modellflugzeug, und zwar unter keinen Umständen (egal, ob autonom geflogen oder mit Steuerer)! | ||
+ | * **Jeder Aufstieg einer Drohne ist genehmigungspflichtig, auch im Hobby-Bereich!** (Also auch für die Drohne vom Saturn). Verletzung dieser Regel ist eine Ordnungswidrigkeit. Für eine Daueraufstiegsgenehmigung für gewerblicher Nutzung existiert noch keine rechtliche Grundlage. Es wird daran gearbeitet. | ||
+ | * Das Ersuchen um eine **Aufstiegserlaubnis** erfolgt formlos. Es müssen aber folgende Angaben gemacht werden: | ||
+ | * **Genaue geographische Angaben** zum Aufstiegsort und dem Flug selbst | ||
+ | * am besten Karte und/oder Luftbild | ||
+ | * Position des Steuerers (sollte auch bei teilweise autonomen Flügen eingreifen können) | ||
+ | * Nutzung auch benachbarter Grundstücke | ||
+ | * Flugbahn | ||
+ | * Flughöhe (am besten unter 100m) | ||
+ | * Nähe zum Flugplatz (min. 1,5 km Entfernung, sonst muss die Deutsche Flugsicherung (DFS) eingeschaltet werden) | ||
+ | * Grundstückseigentümer muss Erlaubnis geben | ||
+ | * Das lokale Ordnungsamt muss gefragt/informiert werden | ||
+ | * Man muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen | ||
+ | * Die Qualifikation des Steuerers muss glaubwürdig nachgewiesen werden (Schulung durch microdrones, seit Kindheit Modellflieger, ...) | ||
+ | * Die Aufstiegserlaubnis braucht man auch für Flüge auf dem eigenen Gelände! | ||
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+ | Für jede zu überfliegende Fläche ist in dieser Weise eine Aufstiegserlaubnis zu beantragen (Haus Riswick, Neu-Louisendorf). Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen dauert die Bearbeitung etwa 10 Werktage. Es ist möglich, eine Aufstiegerlaubnis für einen längeren begrenzten Zeitraum zu gewähren (z.B. 1/2 Jahr während der Vegetationsperiode). An den rechtlichen Grundlagen für eine Dauergenehmigung in gewerblicher Nutzung wird gearbeitet. | ||
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+ | ==== Bestimmungen für die Niederlande ==== | ||
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+ | **Keine Ahnung!** Wer erkundigt sich? | ||